Kronen und Brücken - Zahnarztpraxis Celebiler

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Kronen und Brücken

Zahnkronen
Ist ein Zahnschaden so weit fortgeschritten, dass eine Füllungstherapie den Zahn nicht wiederherstellen kann, ist allenfalls eine Versorgung mit einer Krone notwendig. Diese darf allerdings nur dann eingesetzt werden, wenn keine krankhaften Veränderungen (Zahn, Wurzel, Knochen und Zahnfleisch) vorliegen. Andernfalls müssen die krankhaften Veränderungen vorgängig umfassend behandelt werden, denn eine zahnärztliche Rekonstruktion kann stets nur so gut sein wie das darunterliegende Fundament.

Zahnbrücken
In der rekonstruktiven Zahnmedizin versteht man unter einer Brücke den festsitzenden künstlichen Ersatz fehlender Zähne. Mit einer Brücke kann eine Zahnlücke, die meistens durch Zahnverlust entstanden ist, wiederhergestellt werden. Zu einer Brücke gehören mindestens zwei Zähne – die Pfeilerzähne –, die mit einer Krone versorgt sind. An den Kronen sind die fehlenden Zähne (so genannte Zwischenglieder) befestigt.

Klebebrücken
Eine spezielle Brücke ist der Adhäsivflieger. Im Gegensatz zu den anderen Brücken wird der fehlende Zahn an einem einzigen benachbarten Zahn mittels Schmelz-Ätz-Technik und Kompositmaterial auf den minimal, idealerweise nur im Schmelz beschliffenen Nachbarzahn angeklebt. Der Adhäsivflieger wird im zahntechnischen Labor hergestellt und braucht ein Gerüst mit Auflagen aus Keramik.


  

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