Kronen und Brücken
Zahnkronen
Ist
ein Zahnschaden so weit fortgeschritten, dass eine Füllungstherapie den Zahn
nicht wiederherstellen kann, ist allenfalls eine Versorgung mit einer Krone
notwendig. Diese darf allerdings nur dann eingesetzt werden, wenn keine
krankhaften Veränderungen (Zahn, Wurzel, Knochen und Zahnfleisch) vorliegen.
Andernfalls müssen die krankhaften Veränderungen vorgängig umfassend behandelt
werden, denn eine zahnärztliche Rekonstruktion kann stets nur so gut sein wie
das darunterliegende Fundament.
Zahnbrücken
In
der rekonstruktiven Zahnmedizin versteht man unter einer Brücke den
festsitzenden künstlichen Ersatz fehlender Zähne. Mit einer Brücke kann eine
Zahnlücke, die meistens durch Zahnverlust entstanden ist, wiederhergestellt
werden. Zu einer Brücke gehören mindestens zwei Zähne – die Pfeilerzähne –, die
mit einer Krone versorgt sind. An den Kronen sind die fehlenden Zähne (so
genannte Zwischenglieder) befestigt.
Klebebrücken
Eine
spezielle Brücke ist der Adhäsivflieger. Im Gegensatz zu den anderen Brücken
wird der fehlende Zahn an einem einzigen benachbarten Zahn mittels
Schmelz-Ätz-Technik und Kompositmaterial auf den minimal, idealerweise nur im
Schmelz beschliffenen Nachbarzahn angeklebt. Der Adhäsivflieger wird im
zahntechnischen Labor hergestellt und braucht ein Gerüst mit Auflagen aus
Keramik.